LIECHTENSTEIN
Verantwortungsvolles Unternehmertum seit 1926
Verwirklichung von Verantwortungseigentum mit etablierten Rechtsformen an einem
traditionsreichen und gleichzeitig innovativen Finanzplatz im Herzen Europas.
Mit der Schaffung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) im Jahr 1926, gelang es dem Fürstentum Liechtenstein ein liberales Gesellschaftsrecht zu etablieren, das eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsformen und weitreichende Gestaltungsspielräume bietet. Insbesondere das liechtensteinische Treuunternehmen (Trust reg.) und die privatrechtliche Anstalt erlauben eine langfristige Bindung und Verselbständigung von Vermögen, bei gleichzeitiger Verfolgung unternehmerischer Zwecke. Darüber hinaus wurden vor Kurzem die Regelungen zu den Genossenschaften überarbeitet und weiter flexibilisiert. Hierdurch kann die kleine Genossenschaft als sogenannte Liechtenstein Venture Cooperative (kurz LVC) zur gemeinsamen Entwicklung von Innovationen genutzt werden.
Somit bietet Liechtenstein Unternehmern bereits heute einen sicheren Rechtsrahmen für die Umsetzung von Unternehmen unter dem Verantwortungseigentumsgedanken.